Stellen Sie sich vor, ein neuer Mitarbeitender mit Sehbehinderung beginnt in Ihrem Unternehmen. Die Arbeitsumgebung ist digital, vieles läuft über SharePoint, doch ohne Barrierefreiheit im System stößt dieser auf Hürden, bevor er überhaupt starten kann.

Genau solche Situationen rücken digitale Barrierefreiheit immer stärker in den Fokus. Nicht nur aus ethischer Verantwortung, sondern auch, weil sie künftig gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 in Kraft tritt, müssen viele Unternehmen digitale Angebote so gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind.

Warum jetzt handeln?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) um. Es verpflichtet Unternehmen im B2C-Bereich, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Diese orientieren sich an den WCAG 2.1 (Stufe AA), der deutschen BITV 2.0 und der europäischen Norm EN 301 549.

In der Praxis bedeutet das:

Inhalte müssen

gestaltet sein.

Für wen ist das Gesetz relevant?

Nicht alle Organisationen sind im gleichen Umfang betroffen. Diese Übersicht zeigt, welche Akteure welche Anforderungen erfüllen müssen:

AkteurProdukteDienstleistungenPflicht nach BFSG?Ausnahmen
Herstellerz. B. Hardware, Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals, Smartphones, Smart-TVs, E-Book-ReaderJaKeine
Händler / ImporteureProdukte wie obenJaKeine
Dienstleister (B2C)z. B. Telekommunikation, E-Commerce, Banking, Personenbeför-derung, audiovisuelle Medien, E-BooksJaKleinstunternehmen befreit von Dienstleistungspflicht
KleinstunternehmenProdukte wie obenDienstleistungen wie obenProdukte: Ja
Dienstleistungen: Nein
Wenn <10 Mitarbeiter und <2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme
IT-Dienstleister / AgenturenNur indirekt (z. B. bei Entwicklung barrierefreier Websites, Apps, SharePoint-Lösungen)Ja, wenn Leistungen Kunden bei der Umsetzung unterstützen (z. B. barrierefreie Webentwicklung)Indirekt verpflichtetKeine
gesetzliche Ausnahme – Verantwortung über kundenspezifische Umsetzung


Öffentliche Stellenz. B. Bürgerterminals, barrierefreie HardwareWebsites, Apps, Formulare, VerwaltungsportaleJa (über BITV etc.)Nicht Teil des BFSG – unterliegen anderen Regelungen (z. B. BITV 2.0)

SharePoint Online: Eine Plattform mit barrierefreier Basis

Microsoft hat SharePoint Online bereits mit vielen Funktionen ausgestattet, die digitale Inklusion unterstützen:

Diese Funktionen bilden eine solide technische Basis. Entscheidend bleibt jedoch, wie SharePoint individuell angepasst und mit Inhalten befüllt wird.

Was ist ARIA und warum ist es wichtig?

ARIA (Accessible Rich Internet Applications) ist ein Webstandard, der die Bedienbarkeit dynamischer Inhalte verbessert. Durch ARIA-Rollen, Zustände und Attribute können zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, etwa für Screenreader oder Tastaturnavigation.

Ein Beispiel: Ein Akkordeon-Menü sieht für sehende Nutzer aus wie eine einfache Überschrift mit Pfeil. Für blinde Nutzer braucht es jedoch eine ARIA-Rolle, die signalisiert: Dieser Bereich ist ausklappbar. Ohne diese Hinweise bleiben wichtige Funktionen verborgen.

Barrierefreiheit beginnt im SharePoint-Projekt – nicht am Ende

Wer Barrierefreiheit im SharePoint-Projekt konsequent umsetzen will, muss sie von Anfang an mitdenken. Bereits bei der Seitenstruktur, beim Einsatz von Webparts oder bei der redaktionellen Pflege lassen sich viele Hürden vermeiden.

Best Practices sind:

Auch interaktive oder dynamische Inhalte können barrierefrei gestaltet werden, wenn Standards wie ARIA eingehalten und regelmäßig überprüft werden. Unterstützung bietet dabei der integrierte Barrierefreiheits-Assistent in SharePoint. Dieser überprüft zentrale Aspekte der Barrierefreiheit direkt beim Erstellen und Bearbeiten von Inhalten. Der Assistent funktioniert derzeit auf den folgenden Seitenelementen: Text-Webpart, Bild-Webpart, Quicklinks-Webpart, Hero-Webpart und Banner-Webpart.

Zu den durchgeführten Prüfungen zählen unter anderem:
• Seitenstruktur (z. B. inkonsistente Überschriftenreihenfolge)
• Fehlender Alternativtext bei Bildern
• Leere oder unklare Links
• Tabellen (z. B. fehlende Tabellenüberschrift)
• Farbe und Kontrast (schwer lesbarer Textkontrast)

Durch den gezielten Einsatz des Barrierefreiheits-Assistenten lassen sich viele potenzielle Barrieren frühzeitig erkennen und beheben – noch bevor Inhalte veröffentlicht werden.

Zwischen Gesetz und guter Praxis

Für viele Organisationen stellt sich derzeit nicht die Frage, ob sie sich mit Barrierefreiheit beschäftigen, sondern wie. Die gute Nachricht: Mit SharePoint Online steht ein System bereit, das viele Anforderungen bereits erfüllt. Die Herausforderung liegt in der konsequenten Anwendung dieser Möglichkeiten, technisch, redaktionell und organisatorisch.

Wer heute seine SharePoint-Umgebung barrierefrei gestaltet, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern schafft auch nachhaltige, zukunftsfähige digitale Arbeitswelten.

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