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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digital Experts GmbH

1. Geltungsbereich der AGB und Abgabe von Angeboten

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit
unseren Kunden, wenn diese Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind. Insbesondere gelten diese AGB für die von uns erteilten Lizenzen und für die von
uns erbrachten Dienstleistungen.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung
ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn
wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische
Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige
Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2. Fristen und Verzug

(1) Sofern wir verbindliche Liefer- oder Ausführungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht
einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir unseren Kunden hierüber unverzüglich informieren
und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Liefer- bzw. Ausführungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der
neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte
Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem
Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im
Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(2) Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung
durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines
Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5%
des Nettopreises (Leistungswert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Leistungswerts, der verspätet erbrachten
Leistung. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer
Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
(3) Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 4 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem
Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder
Nacherfüllung), bleiben unberührt.

3. Rechteinräumung bei Lizenzerteilungen

(1) Der Kunde erhält im Falle der Lizenzerteilung das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages
beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbareRecht zurNutzung derSoftware für den im Vertrag und ggf.
dem Programmschein eingeräumten Umfang.
(2) Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies
gesetzlich zulässig ist und die hierzu notwendigen Informationen auf Anfrage des Lizenznehmers nicht von uns
zugänglich gemacht werden.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte
Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu
verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder
zugänglich zu machen.

4. Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei
einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher
Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw.
zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht,
soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen,
wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§
650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

5. Aufrechnungsverbot, Eigentumsverbot

(1) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten ist.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren bzw. die Verwertungsund Nutzungsrechte aus unseren Dienstleistungen und den von uns erteilten Lizenzen ausdrücklich vor.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz in Rosenheim ausschließlicher – auch internationaler –
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch
berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am
allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu
ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

7. Export- und Importbeschränkungen

(1) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, unsere Leistungen bzw. eine Software Export- und Importbeschränkungen
unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder
damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Ex- portund Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten
von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten.
(2) Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen
und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften
entgegenstehen.

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